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Verdeckte (Gewinn-)Ausschüttungen - materiell- und verfahrensrechtlich

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur - SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 2001/62RWZ 2001, 193 Heft 7 v. 20.7.2001

1. Ist durch die Bestreitung der Gesellschaftereigenschaft die Frage einer verdeckten Gewinnausschüttung als solche strittig, ist vorerst in einer den Grundsätzen einer dem Gesetz entsprechenden Begründung dazutun, aus welchen Erwägungen die Behörde die Gesellschaftereigenschaft als erwiesen annimmt.

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