Für erhaltene Zuschüsse, die mit einer Gegenleistungsverpflichtung verbunden sind, ist in Abhängigkeit von der konkreten Gegenleistung i.d.R. eine passive Rechnungsabgrenzung bzw. Rückstellung zu bilden. Der Beitrag untersucht anhand eines aktuellen Falles die Abgrenzungskriterien zwischen der Bildung eines Rechnungsabgrenzungspostens bzw. einer Rückstellung.