Durch das Kapitalmarktoffensive-Gesetz1) (KMOG) werden die Mitarbeiterbeteiligungen, die Stock Options und die Belegschaftsbeteiligungs-Stiftung steuerlich begünstigt. Diese Begünstigungen sind allerdings an restriktive Voraussetzungen geknüpft und daher vor allem für Stock-Option-Modelle, die bei Führungskräften in höherem Ausmaß zur Anwendung kommen, nur mäßig attraktiv.