Durch das FMAG wurde auch § 271 HGB geändert. Ab 2004 besteht die Verpflichtung zu einem regelmäßigen Wechsel des Wirtschaftsprüfers. Die gesetzliche Regelung beinhaltet eine Fülle von Zweifelsfragen.
Durch das FMAG wurde auch § 271 HGB geändert. Ab 2004 besteht die Verpflichtung zu einem regelmäßigen Wechsel des Wirtschaftsprüfers. Die gesetzliche Regelung beinhaltet eine Fülle von Zweifelsfragen.