Bei der Prüfung der handelsrechtlichen Zulässigkeit der Einbringung eines Betriebes einer GmbH in eine Enkelgesellschaft sind zwingende handelsrechtliche Vorschriften, insbesondere auch die Vorschriften über die Sachgründung, das Verbot der Einlagenrückgewähr und das Verbot des Erwerbs eigener Geschäftsanteile, nicht aber Vorschriften des Umgründungssteuergesetzes zu berücksichtigen.
OGH 26.11.2001, 6 Ob 4/01h, 6 Ob 5/01f