Eine der umstrittensten Fragen bei Bildung von Verbindlichkeitsrückstellungen stellt das Verhältnis rechtlich entstandener Verpflichtung und wirtschaftlicher Verursachung dar, wenn die beiden Kriterien zeitlich auseinander fallen. Der BFH hat sich mit diesem Verhältnis im Urteil vom 27. 6. 2001, I R 45/97, auseinander gesetzt.