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Zur Rangfolge bei der Auflösung von Rücklagen

RechnungswesenGeorg GreindlRWZ 2000/87RWZ 2000, 265 Heft 9 v. 20.9.2000

Nach herrschender Meinung steht das Vorhandensein freier Rücklagen der Auflösung der gebundenen Kapitalrücklage zum Zweck der Verlustabdeckung entgegen. Die im Beitrag formulierte Kritik an der herrschenden Meinung macht eine Klarstellung durch den Gesetzgeber wünschenswert.

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