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Teilwertabschreibung des derivativen Firmenwerts

Gesellschafts- und SteuerrechtBilanzsteuerrecht - Frage und AntwortRomuald Bertl, Klaus HirschlerRWZ 2000/84RWZ 2000, 260 Heft 9 v. 20.9.2000

Während an der Abschreibung eines aktivierten Firmenwerts kein Zweifel besteht, bestehen hinsichtlich der Möglichkeit und Voraussetzungen einer außerplanmäßigen (Teilwert-)Abschreibung divergierende Auffassungen.

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