Das Unternehmen einer Kommanditgesellschaft oder alle Kommanditanteile können als Sacheinlage gegen Kapitalerhöhung in die Komplementär-GmbH eingebracht werden, wenn und soweit die Komplementär-GmbH nicht am Vermögen der Kommanditgesellschaft beteiligt ist.
OGH 13.04.2000, 6 Ob 8/00w