Nach der Rechtsprechung des VwGH hat bei Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer eine Anrechnung der gesetzlichen Sozialversicherungspension des Geschäftsführers aufgrund Fremdvergleichs zur Vermeidung einer Überversorgung zu erfolgen. Der Beitrag beleuchtet diese Rechtsprechung kritisch.