vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Prüfungsstandard: Grundsätzeordnungsmäßiger Durchführung von UmweltberichtsprüfungenTeil 2: Prüfungsbericht IDW PS 820 (Stand: 30. 9. 1999) 1)

Revision und KontrolleInstitut Deutscher WirtschaftsprüferRWZ 2000/31RWZ 2000, 94 Heft 3 v. 20.3.2000

Der Wirtschaftsprüfer hat in Abhängigkeit vom Auftrag festzustellen, ob alle Angaben in der Umweltberichterstattung richtig sind und ob der Bericht nicht im Widerspruch mit sonstigenNachweisen steht sowie alle wesentlichen Belange angemessen darstellt.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!