Der GmbH-Gesellschafter hat einen allgemeinen Informationsanspruch der GmbH gegenüber, auch über den Inhalt des Jahresabschlusses hinaus. Grenzen des Informationsrechts bestehen im Fall eines Konkurrenzverhältnisses von Gesellschafter und GmbH.
OGH 11.11.1999, 6 Ob 210/99x