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Informationsrecht des GmbH-Gesellschafters insbesondere zum Jahresabschluss

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikaturThomas WengerRWZ 2000/25RWZ 2000, 74 Heft 3 v. 20.3.2000

Der GmbH-Gesellschafter hat einen allgemeinen Informationsanspruch der GmbH gegenüber, auch über den Inhalt des Jahresabschlusses hinaus. Grenzen des Informationsrechts bestehen im Fall eines Konkurrenzverhältnisses von Gesellschafter und GmbH.

OGH 11.11.1999, 6 Ob 210/99x

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