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Aberkennung einer atypisch stillen Mitunternehmerschaft mit dem Hauptgesellschafter der IdH-GmbH und Vorliegen von Wiederaufnahmsgründen

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikaturWerner WiesnerRWZ 2000/24RWZ 2000, 73 Heft 3 v. 20.3.2000

1. Hält die Beteiligung des Hauptgesellschafters der GmbH als atypisch stiller Gesellschafter dem Fremdvergleichsgrundsatz nicht stand, ist bereits aus diesem Grund die Nichtanerkennung einer stillen Mitunternehmerschaft nicht rechtswidrig.

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