Die Verschmelzung von Mutter- auf Tochtergesellschaften ist möglich, jedoch nur unter Einhaltung der Kapitalerhaltungs- und Gläubigerschutzvorschriften zulässig.
OGH 11.11.1999, 6 Ob 4/99b
Problem
Es wurde die Verschmelzung einer Mutter-GmbH auf deren 100%ige Tochter-GmbH beschlossen (so genannter Down-Stream-Merger). Das Stammkapital der Mutter-GmbH war mit 160 Mio. S höher als jenes der Tochter-GmbH von 25 Mio. S.