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Haftung des GmbH-Geschäftsführers bei Ausstellung eines Wechsels

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikaturThomas WengerRWZ 2000/5RWZ 2000, 12 Heft 1 v. 20.1.2000

Wenn der GmbH-Geschäftsführer bei Ausstellung eines Wechsels nicht hinreichend offen legt, dass er die GmbH vertritt (sondern z.B. nur im eigenen Namen unterschreibt), dann haftet er (gutgläubigen) Erwerbern des Wechsels persönlich.OGH 26.08.1999 8 Ob 24/99 h

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