Die Exekution auf einen treuhändig gehaltenen Geschäftsanteil erfordert mehrere Schritte: zuerst Pfändung der Ansprüche des Treugebers gegen den Treuhänder, danach Übertragung des Geschäftsanteils vom Treuhänder auf den Treugeber und dann Verwertung des Geschäftsanteils. Das Verfügungsgeschäft über die Rückübertragung des treuhändig gehaltenen Geschäftsanteils bedarf - anders als die Verpflichtung zur Rückübertragung - eines Notariatsakts.