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„Fraud and Error“ in der Jahresabschlußprüfung in Österreich

Revision und KontrolleRudolf SteckelRWZ 1999, 152 Heft 5 v. 20.5.1999

In Österreich ist die Aufdeckung von Straftaten nicht Gegenstand der Jahresabschlußprüfung. Internationale und nationale Fachgutachten verlangen jedoch zumindest implizit eine Berücksichtigung solcher Handlungen bei der Prüfungsplanung.

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