In Österreich ist die Aufdeckung von Straftaten nicht Gegenstand der Jahresabschlußprüfung. Internationale und nationale Fachgutachten verlangen jedoch zumindest implizit eine Berücksichtigung solcher Handlungen bei der Prüfungsplanung.
In Österreich ist die Aufdeckung von Straftaten nicht Gegenstand der Jahresabschlußprüfung. Internationale und nationale Fachgutachten verlangen jedoch zumindest implizit eine Berücksichtigung solcher Handlungen bei der Prüfungsplanung.