vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Handelsrechtliche Steuerabgrenzung in Verlustjahren und aufgrund von Verlustvorträgen

RechnungswesenThomas WengerRWZ 1999, 137 Heft 5 v. 20.5.1999

In Verlustjahren bzw. bei Vorliegen von Verlustvorträgen wird in der Regel keine Ertragsteuer anfallen. Es stellt sich daher die Frage, ob bei entsprechenden zeitlichen Differenzen auch diesfalls eine aktive Steuerabgrenzung durchgeführt werden kann.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!