Ein negativer „Firmenwert“ ist jedenfalls bei Eintritt des Bildungsgrundes oder bei Wegfall der Gründe für seine Bildung aufzulösen. Vorgeschlagen wird als Näherungs- und Vereinfachungslösung ein degressiver Abbau.
Ein negativer „Firmenwert“ ist jedenfalls bei Eintritt des Bildungsgrundes oder bei Wegfall der Gründe für seine Bildung aufzulösen. Vorgeschlagen wird als Näherungs- und Vereinfachungslösung ein degressiver Abbau.