Der OGH bestätigt die Zulässigkeit der Steuerspaltung neben der Handelsspaltung.
OGH 11.03.1999, 6 Ob 5/99 z
Sachverhalt
Als Steuerspaltung gemäß §§ 38a ff UmgrStG wurde folgende Abspaltung zur Aufnahme in eine Tochtergesellschaft mit Anteilsauskehrung beschlossen und zur Eintragung im Firmenbuch angemeldet: