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Die Schachtelbefreiung im KStG 1966 umfaßt nicht Liquidationsgewinne

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur - SteuerrechtWerner WiesnerRWZ 1999, 134 Heft 5 v. 20.5.1999

1. Unter Gewinnanteilen jeder Art i.S.d. § 10 Abs. 1 KStG 1966 sind im Hinblick auf die spezifische Gewinnermittlungsbestimmung des § 18 KStG 1966 Ausschüttungen des Liquidationserlöses der Beteiligungsgesellschaft nicht zu verstehen.

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