Der VwGH hat im Erkenntnis vom 27.08.1998, 96/13/0165, die „pauschale Form der Einzelwertberichtigung“ als Widerspruch in sich bezeichnet, zugleich aber u.E. deren Zulässigkeit anerkannt. Der Beitrag beschäftigt sich mit den Voraussetzungen für die Bildung einer derartigen Wertberichtigung.