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Der Ausweis von Vermögensgegenständen im Anlage- oder Umlaufvermögen nach dem RLG

RechnungswesenMag. Dr. Alois Pircher, Rainer PartlRWZ 1999, 75 Heft 3 v. 20.3.1999

Für die Zuordnung von Vermögensgegenständen zum Anlage- bzw. Umlaufvermögen sind nicht nur die sachlich-objektiven Verhältnisse am Bilanzstichtag maßgebend, auch die subjektive Absicht des Kaufmannes ist für die Zuordnung von Bedeutung.

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