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GmbH: Haftung bei der Vorgesellschaft am Beispiel eines Dienstvertrags

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikaturThomas WengerRWZ 1999, 74 Heft 3 v. 20.3.1999

Werden im Gründungsstadium Verträge abgeschlossen, dann haften die auf seiten der künftigen GmbH Handelnden, wenn es nicht zur Eintragung der GmbH in das Firmenbuch kommt.

OGH 10.12.1998, 8 ObS 162/98a

1. Problem

Vier Personen hatten einen Gesellschaftsvertrag zur Gründung einer GmbH errichtet; einer der vier Gesellschafter wurde zum Geschäftsführer bestellt.

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