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Zuschreibungen nach § 6 Z. 13 EStG 1988 und die Wahl der richtigen Zuschreibungsmaßgeblichkeit

RechnungswesenAlois Pircher, Rainer PartlRWZ 1999, 373 Heft 12 v. 20.12.1999

§ 6 Z. 13 EStG 1988 regelt die steuerlichen Folgen von Zuschreibungen auf das Anlagevermögen im handelsrechtlichen Jahresabschluß. Weichen die Wertansätze in Handels- und Steuerbilanz insbesondere im Bereich des abnutzbaren Anlagevermögens aufgrund unterschiedlicher Bewertungsbestimmungen voneinander ab, trifft § 6 Z. 13 EStG keine klare Aussage, in welcher Höhe die handelsrechtliche Zuschreibung mit steuerlichen Folgen verbunden ist.

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