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AG: Abschluß einer Rechtsschutzversicherung für den Vorstand auf Kosten der

Gesellschafts- und SteuerrechtJudikatur - SteuerrechtThomas WengerRWZ 1999, 360 Heft 12 v. 20.12.1999

Der Abschluß einer Rechtsschutzversicherung für ein Vorstandsmitglied, deren Prämien die Gesellschaft trägt, bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Wenn ein Vorstandsmitglied den Versicherungsvertrag eigenmächtig abschließt, dann setzt er einen Entlassungsgrund.

OGH 30.06.1999, 9 Ob A 68/99m

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