Der Abschluß einer Rechtsschutzversicherung für ein Vorstandsmitglied, deren Prämien die Gesellschaft trägt, bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrats. Wenn ein Vorstandsmitglied den Versicherungsvertrag eigenmächtig abschließt, dann setzt er einen Entlassungsgrund.
OGH 30.06.1999, 9 Ob A 68/99m