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Rückstellung für GSVG-Beiträge

Gesellschafts- und SteuerrechtBilanzsteuerrecht - Frage und AntwortRomuald Bertl, Klaus HirschlerRWZ 1999, 357 Heft 12 v. 20.12.1999

Seit 1998 berechnen sich die GSVG-Beiträge von den Einkünften des laufenden Jahres. Der Beitrag stellt die bilanziellen Auswirkungen bei Abweichen von Vorauszahlungen und tatsächlicher Sozialversicherungsschuld dar.

​​Beispiel und Frage

Für einen bilanzierenden Einzelunternehmer liegen folgende Informationen für 1999 vor:

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