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Rückstellung für GSVG-Beiträge

Gesellschafts- und SteuerrechtBilanzsteuerrecht - Frage und AntwortRomuald Bertl, Klaus HirschlerRWZ 1999, 357 Heft 12 v. 20.12.1999

Seit 1998 berechnen sich die GSVG-Beiträge von den Einkünften des laufenden Jahres. Der Beitrag stellt die bilanziellen Auswirkungen bei Abweichen von Vorauszahlungen und tatsächlicher Sozialversicherungsschuld dar.

Beispiel und Frage

Für einen bilanzierenden Einzelunternehmer liegen folgende Informationen für 1999 vor:

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