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Haftung des Abschlußprüfers gegenüber der Hausbank?1)1) Aus Anlaß des Erkenntnisses des LG Hamburg vom 22. 6. 1998, in: WM 1999, S. 139 ff.

Gesellschafts- und SteuerrechtMartin GelterRWZ 1999, 295 Heft 10 v. 20.10.1999

Eine nähere Untersuchung der Rechtslage zeigt, daß eine Haftung des handelsrechtlichen Pflichtprüfers des Jahres- und Konzernabschlusses gegenüber Dritten nur in Ausnahmefällen möglich ist.

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