Die Anrechnung der Erbschaftssteuer auf die Einkommensteuer stellt in der Praxis ein sehr schwierig zu lösendes Problem dar, wenn das todwegig angefallene Vermögen im Wege der Einzelrechtsnachfolge (Vermächtnis, Pflichtteilsabgeltung) erworben wurde. Der Beitrag stellt einen Lösungsweg vor.