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EU-GesRÄG: Neue Anhangangabe bei Bewertungsvereinfachungsverfahren

Buchhaltung und BilanzierungKarl BarborkaRWZ 1998, 197 Heft 7 v. 20.7.1998

§ 237 Z. 11 HGB umfasst die Angabepflicht von Bewertungsunterschieden zu Börsen- sowie Marktpreisen bei Anwendung einer Bewertungsvereinfachungsmethode gemäß § 209 Abs. 2 HGB. Sie enthält mehrere unbestimmte Rechtsbegriffe, sodass sie mehrere Zweifelsfragen aufwirft, als es dem ersten Anschein nach zu vermuten ist. Die Angabepflicht betrifft alle Kapitalgesellschaften mit Ausnahme kleiner GmbHs.

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