Angesichts des Bilanzierungsverbotes von § 197 Abs. 2 HGB stellt sich die Frage nach der indirekten Aktivierbarkeit von Forschungs- und Entwicklungskosten durch Einbeziehung in die Herstellungskosten anderer Erzeugnisse. Ergänzt wird diese Analyse durch einen Vergleich mit internationalen Normensystemen.