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Aktivierung von Forschungs- und Entwicklungskosten

Buchhaltung und BilanzierungArmin Hierzer, Heinz KönigsmaierRWZ 1998, 193 Heft 7 v. 20.7.1998

Angesichts des Bilanzierungsverbotes von § 197 Abs. 2 HGB stellt sich die Frage nach der indirekten Aktivierbarkeit von Forschungs- und Entwicklungskosten durch Einbeziehung in die Herstellungskosten anderer Erzeugnisse. Ergänzt wird diese Analyse durch einen Vergleich mit internationalen Normensystemen.

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