1 Problemstellung
Die Unterscheidung von Fixkosten und variablen Kosten spielt bei Kosteneinsparungsmaßnahmen eine wesentliche Rolle. Fixkosten fallen innerhalb einer festgesetzten Kostenrechnungsperiode unabhängig vom Beschäftigungsgrad an. Sie können definitionsgemäß nicht abgebaut werden. Variable Kosten sind vom Beschäftigungsgrad abhängig und innerhalb der Kostenrechnungsperiode abbaubar. Die Praxis zeigt, dass die variablen Kosten nicht im gleichen Zeitraum wie Beschäftigungsänderungen steigen oder sinken. In der Regel vergeht eine Zeitspanne, bevor die variablen Kosten bei gesunkener Beschäftigung tatsächlich auch zu sinken beginnen. Dieses Phänomen wird als Kostenremanenz oder Kostenresistenz bezeichnet1). Als eine Ursache für das verzögerte Reagieren der variablen Kosten auf die Beschäftigungsänderung können vor allem gesetzlich einzuhaltende Kündigungsfristen und -zeiten im Personalbereich genannt werden. Bei abnehmender Beschäftigung vermindert sich die Leistung der Arbeitskräfte und schafft eine niedrigere Leistung bei gleichbleibenden Kosten. Dieser Zustand hält so lange an, bis zur Freisetzung von Arbeitskräften ein Sinken der Kosten einsetzt. Weitere Ursachen für Kostenremanenz können politisch nicht durchsetzbare Kündigungen, soziale Gesichtspunkte, Prestigedenken, schwere Veräußerungsmöglichkeit abzusetzender Anlagen etc. sein2). Um dem Problem, einer für das Management unbekannten Kostenremanenz bei Kosteneinsparungsvorhaben entgegenzutreten, können Kostenremanenzanalysen und Kostenremanenzplanungen bei Kosteneinsparungsvorhaben durchgeführt werden.