Das steuerliche Gewinnermittlungsrecht entbehrt weitgehend einer inneren Ordnung, weshalb zukünftige Steuerreformen auch eine Weichenstellung für ein Unternehmenssteuerrecht beinhalten sollten. Ein wesentlicher Bestandteil der Rechtsentwicklung wäre die Klärung des Verhältnisses zwischen Handels- und Steuerbilanz.