Nach einer Verordnung des Finanzministeriums sind die Versicherungsunternehmen in Österreich verpflichtet, eine gesonderte Erfolgsrechnung für die Kfz-Haftpflichtversicherung zu erstellen und zu veröffentlichen. Diese Erfolgsrechnung stellt das typische Beispiel einer spartenorientierten Kostenträgerrechnung auf Vollkostenbasis dar. Besonders problematisch ist in diesem Zusammenhang die Einhaltung des Kostenverursachungsprinzips bei der Verteilung der Gemeinkosten.