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Qualitätssicherung der Wirtschaftsprüfung durch verpflichtende Weiterbildung

Revision und KontrolleRomuald BertlRWZ 1997, 362 Heft 11 v. 20.11.1997

Zumindest im Rahmen der Testatserteilung erfüllen Wirtschaftsprüfer eine Garantiefunktion gegenüber der Öffentlichkeit. Das notwendige Vertrauen der Testatsadressaten in die Qualität der Leistungserstellung ist durch strenge Zulassungsbedingungen, Aufsichtsmaßnahmen aber auch Weiterbildungsverpflichtungen zu sichern.

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