Durch das mit 1. Oktober 1997 in Kraft getretene Insolvenzrechtsänderungsgesetz 1997 (IRÄG 1997) wird durch die entsprechenden Novellierungen des AktG und GmbHG der für den Vorstand der AG und für die Geschäftsführer der GmbH verpflichtende Standard des Rechnungswesens angehoben und wird die Führung eines internen Kontrollsystems gefordert.