FRAGE UND BEISPIEL:
Für einen 72-jährigen Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH soll aufgrund eines im Jahr 1995 abgeschlossenen Vertrages erstmals im Jahresabschluss 1995 eine Pensionsrückstellung gebildet werden.
Der der Pensionsrückstellung zugrunde liegende Vertrag sieht vor, dass der Geschäftsführer das Recht auf jederzeitige Beendigung der Geschäftsführertätigkeit und Pensionierung durch die GmbH hat.