In wirtschaftlich angespannten Unternehmensphasen steht häufig die Wiederherstellung des Eigenkapitals im Mittelpunkt von Restrukturierungsmaßnahmen. Eine ausreichende Eigenkapitalausstattung ist nicht nur Voraussetzung für den Fortbestand nach unternehmensrechtlichen Vorgaben (§ 225 UGB, § 23 URG), sondern auch wesentliche Grundlage für Kreditwürdigkeit, Investorenvertrauen und die Fortführungsannahme (Going Concern).

