Unentgeltliche oder nur teilweise entgeltliche Vermögensübertragungen von Gesellschaftern an ihre Gesellschaft sind gängige Mittel zur Eigenkapitalstärkung oder zur Verfolgung strategischer Ziele. Während materielle Vermögenswerte in der Regel problemlos bilanziert werden können, werfen sogenannte Nutzungseinlagen - etwa un- oder unterverzinste Gesellschafterdarlehen oder die unentgeltliche Überlassung von Vermögensgegenständen - in der Bilanzierungspraxis häufig Fragen auf.

