Im Zuge der Jahresabschlusserstellung kommt es nicht selten vor, dass bei der Bilanzierung ein Sachverhalt "entdeckt" wird, der in den vorhergehenden Geschäftsjahren nicht richtig abgebildet wurde. Der Bilanzierer sieht sich daher oftmals mit der Situation konfrontiert, beurteilen zu müssen, ob dieser "Fehler" zu korrigieren ist. Geprägt vom Prinzip der periodengerechten Aufwands- und Erlöserfassung und den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung stellen wir Ihnen in diesem Beitrag wie gewohnt praxisnah dar, wie die Fehlerkorrektur im UGB vorzunehmen ist. Außerdem wird aufgezeigt, welche steuerrechtlichen Aspekte mitzudenken sind und welche vermeintlichen Stolpersteine in diesem Zusammenhang lauern, da das UGB und Steuerrecht bei der Korrektur von Bilanzierungsfehlern deutlich unterschiedliche Wege beschreiten.

