vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Das Aktivierungsverbot von selbsterstellten immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens

Fälle aus der PraxisWP/StB Mag. Bernhard Winter/StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M./StB Mariola Furtak, MSc./StB Qian Qian Yang, MSc.RWP 2023/21RWP 2023, 130 Heft 5 v. 29.9.2023

Aufgrund des hohen Digitalisierungsgrades von Unternehmen stellt sich im Rahmen der Bilanzierung regelmäßig die Frage, welche immateriellen Vermögensgegenstände unter das Aktivierungsverbot des § 197 Abs 2 UGB fallen und bei welchen immateriellen Vermögensgegengeständen hingegen eine Aktivierungspflicht besteht. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Eckpunkte der Bilanzierung von immateriellen Vermögensgegenständen. Des Weiteren wird auch ein Blick auf die diesbezüglichen ertragsteuerlichen Regelungen sowie auf die internationale Rechnungslegung geworfen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte