Betriebsprüfung und Lohnsteuerprüfungen (GPLB1) führen in aller Regel in der Praxis oft zu (höheren oder niedrigeren) Nachzahlungen. In der Folge wird der Einsatz des Verkürzungszuschlages gem § 30a FinStrG näher analysiert.
Betriebsprüfung und Lohnsteuerprüfungen (GPLB1) führen in aller Regel in der Praxis oft zu (höheren oder niedrigeren) Nachzahlungen. In der Folge wird der Einsatz des Verkürzungszuschlages gem § 30a FinStrG näher analysiert.
