Seit geraumer Zeit stand die steuerliche Nichtabzugsfähigkeit von pauschalen Forderungswertberichtigungen auf dem Prüfstand. Nun ging der Gesetzgeber anlässlich der COVID-19-Krise vom generellen Abzugsverbot ab und lässt mit dem COVID-19-Steuermaßnahmengesetz den Abzug im Steuerrecht unter gewissen Voraussetzungen zu.