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Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten

AktuellesWP/StB Mag. Bernhard Winter/StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M./StB Birgit Marchhart, M. A./StB Mariola Furtak, MSc.RWP 2021/15RWP 2021, 91 Heft 4 v. 28.7.2021

Mit dem im Dezember 2020 beschlossenen COVID-19-Steuermaßnahmengesetz wurde unter anderem die Anerkennung von pauschalen Rückstellungsbildung beschlossen. Bis dato waren pauschale Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften steuerlich nicht zulässig.

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