Sie befinden sich gerade dabei, den Jahresabschluss des vorangegangenen Geschäftsjahres fertigzustellen und bekommen laufend Informationen über Ereignisse, welche zwar nach dem Bilanzstichtag stattgefunden haben, diesen jedoch unter Umständen noch betreffen könnten? Dann ist der vorliegende Beitrag genau richtig für Sie: Neben kurzen theoretischen Erläuterungen der Begriffe "Wertaufhellung" und "Wertbegründung" stellen wir Ihnen insb Beispiele zur Verfügung, welche die Lösung derartiger Fälle in der Praxis erleichtern.