Seit 1. 1. 2019 ist er neue Standard IFRS 16 - Leasingverhältnisse verpflichtend anzuwenden und löst damit den bisherigen Standard IAS 17 ab. Der neue Standard bringt für Leasinggeber keine wesentlichen Änderungen. Für Leasingnehmer hingegen regelt IFRS 16 die Bilanzierung von Leasingverträgen grundlegend neu. Im Folgenden wird die bilanzielle Darstellung beim Leasingnehmer zusammengefasst und ein Praxisfall zur Büromiete gelöst.