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Wertaufhellung oder Wertbegründung - Wann ist ein Ereignis noch im abgelaufenen Geschäftsjahr bilanziell im Jahresabschluss zu berücksichtigen?

Fälle aus der PraxisWP/StB Mag. Bernhard Winter/StB Mag. (FH) Michael Kern, LL.M./StB Mag. (FH) Peter Dietl/StB Christina Gazso, MSc (WU)RWP 2019/7RWP 2019, 41 Heft 2 v. 1.4.2019

Sie befinden sich gerade dabei, den Jahresabschluss des vorangegangenen Geschäftsjahres fertigzustellen und bekommen laufend Informationen über Ereignisse, welche zwar nach dem Bilanzstichtag stattgefunden haben, diesen jedoch unter Umständen noch betreffen könnten? Dann ist der vorliegende Beitrag genau richtig für Sie: Neben kurzen theoretischen Erläuterungen der Begriffe "Wertaufhellung" und "Wertbegründung" stellen wir Ihnen insb Beispiele zur Verfügung, welche die Lösung derartiger Fälle in der Praxis erleichtern.

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