Bei der Sanierung/dem Umbau von Gebäuden stellt sich im Zuge der Bilanzierung regelmäßig die Frage, ob Erhaltungsaufwand oder aktivierungspflichtige Herstellungskosten vorliegen. Zudem sieht sich der Bilanzersteller in diesem Zusammenhang mit der Thematik konfrontiert, wie mit Änderungen des Abschreibungsplans im Gefolge der Sanierungsarbeiten aus unternehmensrechtlicher und steuerrechtlicher Sicht umzugehen ist. Das nachfolgende Praxisbeispiel widmet sich diesen, im Bilanzierungsalltag häufig anzutreffenden Fragestellungen.